Regionaler Arbeits- und Wachstumsfonds Märkisch-Oderland - Frankfurt Oder (RAW-MOL-FF)
Frau Baumgärtner
ARGE JobCenter Märkisch-Oderland
Fichtenweg 4
15306  Seelow

Tel: 03341/ 3055 700
Fax: 03341 /3055 791
Email: ARGE-Seelow-JobCenter-MOL@arbeitsagentur.de
Internet: http://www.arbeitsagentur.de
JobCenter Märkisch-Oderland, Arbeitsgemeinschaft Jobcenter Frankfurt/Oder
Arbeitslosenquote in der Paktregion von 14,9% bis 15,2%
Anzahl der Arbeitslosen**: 5.351
Einwohnerzahl: 257.813
*   Die Angaben beziehen sich auf den gesamten Paktverbund
** im Rechtskreis des SGB II im Alter zwischen 50 und 64 Jahre
Regionaler Arbeits- und Wachstumsfonds Märkisch-Oderland - Frankfurt Oder) (RAW-MOL-FF)

Vorrangige Aufgabe des „Regionalen Arbeits- und Wachstumsfonds Märkisch-Oderland – Frankfurt (Oder)“ ist es, im Zusammenwirken der Projektpartner JobCenter Märkisch-Oderland und ARGE JobCenter Frankfurt (Oder) gezielt beschäfti-gungswirksame Aktivitäten für über 50-jährige Arbeitslosengeld II-Empfänger in den Wachstumsbranchen der Region zu entfalten und zu fördern.

Kernziel des „Regionalen Arbeits- und Wachstumsfonds Märkisch-Oderland – Frankfurt (Oder)“ war und ist die nachhaltige Integration arbeitsloser Alg II-Empfänger in den ersten Arbeitsmarkt und die Verringerung bzw. der Wegfall ihrer Hilfebedürftigkeit. Dazu werden die bereits eingeführten Instrumente im Zusammenwirken mit allen an der Projektumsetzung beteiligten Partnern weitergeführt und modifiziert.

Arbeitgeber können einen Investitionszuschuss von bis zu 4.000 € je neu geschaffenem Arbeitsplatz erhalten. Dieser kann zur Ergänzung von anderen Förderprogrammen eingesetzt werden (Fehlbedarfsfinanzierung), sofern die Bedingungen anderer vorrangiger öffentlicher Fördermittel die Kompatibilität des Investitionszuschusses nicht ausschließen.

Daneben werden auch tragfähige Existenzgründungen insbesondere durch die Gewährung eines Existenzgründerzuschusses von bis zu 3.000 € sowie durch die Finanzierung der Teilnahme an der Existenzgründerwerkstatt unterstützt und nachhaltig gefördert.

Der Coaching- und Qualifizierungsfonds beinhaltet sowohl die Unterstützung zur Vorbereitung und Begleitung einer Selbstständigkeit von über 50-jährigen Existenzgründern als auch einen Zuschuss für die Kosten beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen zur Festigung der selbstständigen Tätigkeit bzw. im Zusammenhang mit der Begründung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse bis zur Höhe von 1.500,00 €.

Innerhalb der Beschäftigungspakte 50+ ist ein Bewerbungs- und Arbeitnehmercoaching sowie die Zahlung einer Aktivierungsprämie bis zu 3.000 € bei Aufnahme einer beitragspflichtigen Beschäftigung vorgesehen.

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